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Integrationsabkommen

[s.a. Kooperati-ons- und Integrationsformen] Die Weltwirtschaftsentwicklung ist nach der Desintegrationsphase in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts heute durch zwei integrative Entwicklungen geprägt:

1. Globalisierung des Handels: Zunahme multilateraler Abkommen wie das GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und der Internationale Währungsfonds (IWF), in denen sich alle beteiligten Länder zum Freihandel bzw. zur Einleitung diesbezüglicher Maßnahmen verpflichten.

2. Regionalisierung des Handels: Förderung und Institutionalisierung des regional begrenzten Freihandels durch Kooperation, später durch Integration (vgl. Ohr, 1989, Sp. 775t).

Bei der Regionalisierung handelt es sich um die Entstehung verschiedenster Integrationen, die von partiellen Kooperationsabkommen bezüglich der Zusammenarbeit bei Einzelvorhaben (Handelsabkommen), über Präferenzabkommen und Assoziierungsabkommen bis hin zu den Formen Freihandelszone, Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschaftsunion und vollständige (auch politische) Integration reichen. Bei der Betrachtung der Integration als Prozess (dynamischer Aspekt) sind alle genannten Abkommen und Handelsverträge Schritte in Richtung Integration. Gleichwohl haben die wenigsten Abkommen den Zustand (statische Betrachtung) einer Integration erreicht. Handels-, Präferenz- und Assoziierungsabkommen sind eher Vorstufen für eine Integration.

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