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Interessentheorie
Die Interessentheorie betrachtet den
Konzernabschluß
zwar auch als
Abschluß
einer aus mehreren
selbständige
n
Unternehmungen
bestehenden
Einheit
, sie faßt jedoch die
wirtschaftliche Einheit
enger als die
Einheitstheorie
, indem sie nur den Teil des
Vermögen
s und der
Erträge
der
Tochterunternehmung
en zeigt, der der Mutterunternehmung zuzurechnen ist. Der
Konzernabschluß
wird lediglich als erweiterter Einzelabschluß der Mutterunternehmung aufgefaßt. Er dient primär den
Interesse
n der Mutterunternehmung und ihren
Gesellschafter
n. Während die
Anwendung
der Interessentheorie in den USA üblich ist, ist sie in Deutschland nicht erlaubt. Gegensatz:
Einheitstheorie
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Interessentheorie (Konzernabschluß)
Weitere Begriffe :
Summenaktie
Übereignung, fiduziarische
Teilschuldverschreibungen
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