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Interessentheorie

Die Interessentheorie betrachtet den Konzernabschluß zwar auch als Abschluß einer aus mehreren selbständigen Unternehmungen bestehenden Einheit, sie faßt jedoch die wirtschaftliche Einheit enger als die Einheitstheorie, indem sie nur den Teil des Vermögens und der Erträge der Tochterunternehmungen zeigt, der der Mutterunternehmung zuzurechnen ist. Der Konzernabschluß wird lediglich als erweiterter Einzelabschluß der Mutterunternehmung aufgefaßt. Er dient primär den Interessen der Mutterunternehmung und ihren Gesellschaftern. Während die Anwendung der Interessentheorie in den USA üblich ist, ist sie in Deutschland nicht erlaubt. Gegensatz: Einheitstheorie

 

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