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Internationale Handelskammer

Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) ist eine privatrechtliche Organisation von Unternehmen, nationalen Unternehmensverbänden und nationalen Wirtschaftsorganisationen aus Industrie- und Entwicklungsländern mit Sitz in Paris. Sie wurde 1920 auf Grund einer Initiative der internationalen Handelskonferenz von 1919 gegründet und unterhält mehr als 60 nationale Komitees, von denen das deutsche in Köln ansässig ist. Ziel des ICC ist die ständige Förderung und Verbesserung des Welthandels und der Weltwirtschaft sowie die Harmonisierung und Liberalisierung von internationalen Handelsverfahren und Geschäfts-usancen mit dem Ziel der Erreichung eines freien und fairen internationalen Wettbewerbs für Güter und Kapitaltransaktionen (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 246).

Von hoher Bedeutung sind die Standardisierungsmöglichkeiten der Handelsterminologien, der Währungspolitik, des Kreditwesen
s und des Zollrechts, welche die ICC für den Welthandel entwickelt hat, z.B. die INCOIERMS, die Einheitlichen Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren (ERI), die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA), die Einheitlichen Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERG) sowie die Einheitlichen Richtlinien für Rembours zwischen Banken unter Dokumentenakkreditiven (ERR). Weiterhin ist die Einrichtung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit von Bedeutung. Bei Handelsstreitigkeiten kann ein ständig etablierter Gerichtshof (Court of Arbitration) angerufen werden, wenn sich die Vertragsparteien über dessen Einschaltung verständigt haben. Ziel dieser Maßnahmen ist die Senkung der Transaktionskosten im internationalen Handel, z.B. durch die Verkürzung der Verhandlungsdauer und die Reduzierung der Informationskosten (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 137; Schroth, 2001, S. 348).

 

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