Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Internationaler Frachtbrief im Straßengüterverkehr (CMR)

CMR-Frachtbrief
Frachtbrief, der in Wirkung und Rechtseigenschaften im wesentlichen dem Internationalen Eisenbahnfrachtbrief (CIM) entspricht. Er ist durch die Convention Relative au Contrat de Transport International de Marchandises par Route (CMR) (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) von 1956 geregelt und gilt als Beweisurkunde, die vom Absender auf der Grundlage eines Frachtvertrages ausgestellt wird und den Auftrag an den Frachtführer bescheinigt, die Ware an den im Frachtbrief benannten Empfänger auszuliefern. Der CMR-Frachtbrief wird in vierfacher Ausfertigung ausgestellt und ist vom Versender und vom Frachtführer zu unterzeichnen. Die erste Ausfertigung (weiß) dient der Tarifkontrolle. Die zweite Ausfertigung (rosa) erhält der Versender, die insbesondere den Legitimationsnachweis für die Ausübung nachträglicher Dispositionsrechte bezüglich der Fracht darstellt. Die dritte Ausfertigung (blau) ist für den Empfänger bestimmt. Die vierte Ausfertigung (grün) begleitet die Ware, ebenso wie die dritte Ausfertigung, die dem Empfänger ausgehändigt wird.
Durch einen Vermerk auf dem Frachtbrief kann der Versender auf seine Dispositionsrechte verzichten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Internationaler Frachtbrief
Internationaler Gerichtshof (IGH)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Vorbereitungsgrundzeit Fracht Spaltenminimum-Methode
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum