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Internationaler Gerichtshof (IGH)

International Court of Justice (ICJ)
Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Den Haag. Der IGH trat 1946 die Nachfolge des Ständigen Internationalen Gerichtshofes des Völkerbundes an. Seine Statuten sind integraler Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), was bedeutet, daß die Mitgliedstaaten der UN automatisch die IGH-Satzung anerkennen. Die Aufgaben des IGH bestehen darin, unter bestimmten Voraussetzungen internationale Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und für UN-Organe und -Sonderorganisationen bei Bedarf Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu erstellen. Dem IGH gehören 15 Richter aus 15 Staaten an, die von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat der UN auf neun Jahre gewählt werden.
Grundsätzlich erstrecken sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofes auf alle Rechtsfragen, die ihm von Staaten vorgelegt werden und die sich aus internationalen Verträgen oder der UN-Charta ergeben. Klageberechtigt sind nur Staaten, jedoch keine Unternehmen, Organisationen, Völker ohne Staatsgebiet oder Einzelpersonen. Die Möglichkeiten des Internationalen Gerichtshofes sind allerdings stark eingeschränkt, da im Unterschied zu nationaler Gerichtsbarkeit, wo bereits eine Partei ein Gericht anrufen kann, beide Konfliktparteien die Einschaltung des IGH akzeptieren müssen. Die Anerkennung der UN-Charta und somit die Akzeptierung des IGH-Statuts verleiht den Entscheidungen des Gerichtshofs deshalb keine automatische Rechtswirksamkeit. Die in der Fakultativklausel (Art. 36 Abs. 2 IGH Statut) enthaltene Möglichkeit für Staaten, sich den Verfahren des IGH von vornherein zu unterwerfen, nehmen nur etwa ein Drittel aller UN-Mitgliedstaaten - unter großen Vorbehalten - wahr. Die Bundesrepublik Deutschland zählt nicht dazu.

 

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