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Internationales Kakaoabkommen

(engl.: International Cocoa Agreement) Im Jahre 2010 wurde das aktuelle Abkommen geschlossen. Ziel der Übereinkunft ist es, die Erlöse der Kakaoerzeugenden Entwicklungsländer zu stabilisieren und den Verbraucherländern eine sichere Versorgung zu angemessenen Preisen zu garantieren.

Wichtigstes Instrument des dritten Abkommens war ein Buffer Stock von maximal 250.000 t. Mit Hilfe des Ausgleichslagers sollte der Kakaopreis innerhalb eines vereinbarten Preisbandes gehalten werden. Allerdings ließ die seit Ende der siebziger Jahre stark ausgeweitete Produktion die Stabilisierungspolitik rasch an ihre Grenzen stoßen: Schon kurze Zeit nach Abschluss des dritten Abkommens fiel der Preis bei vollen Ausgleichslagern unter den vereinbarten Mindestpreis.

Gegenwärtig wird deshalb auf dieses marktregulierende Instrument verzichtet. Schwerpunkt des Abkommens ist nun eine Politik der Produktionssteuerung, die darauf zielt, durch Verringerung der Anbauflächen insgesamt 300.000 t weniger Kakao bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität zu erzeugen und so den Weltmarktpreis zu stabilisieren bzw. zu erhöhen. Das Abkommen wird durch den Internationalen Kakaorat verwaltet. Enge Kontakte bestehen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe.

Bereits 1972 schlossen die wichtigsten kakaoproduzierenden und kakaoverbrauchenden Länder einen Vertrag zur Regulierung des Kakaoweltmarktes, der 1976 durch ein zweites Abkommen und 1982 durch ein drittes abgelöst wurde.

http://www.icco.org/

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