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Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

International Center for Settlement of Investment Disputes (ICSID) wurde im Rahmen des 1965 getroffenen Abkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten 1966 als unabhängige Organisation innerhalb der Weltbankgruppe errichtet. Gegenwärtig (Mitte 1997) gehören 139 Staaten dem Abkommen an. Organe des Zentrums mit Sitz in Washington D.C. sind der vom Präsidenten der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Personalunion geleitete Verwaltungsrat und das Sekretariat.
Aufgabe des Zentrums ist die Einsetzung und Unterhaltung von Schiedsgerichten sowie die Erarbeitung von Schiedsregeln bei Konflikten, die sich zwischen Staaten und ausländischen Investoren ergeben. Entscheidungen des Zentrums sind für Vertragspartner des Abkommens von 1965 bindend.

- (engl.) International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID). Gegr. 1966. Autonome internationale Organisation mit zurzeit 133 Mitgliedern; Teil der Weltbankgruppe. Sitz: Washington. Aufgaben: Ermöglichung und Verbesserung der Beilegung von juristischen Auseinandersetzungen, die sich im direkten Zusammenhang mit Investitionen zwischen Regierungen der Empfängerländer und ausländischen Investoren ergeben. Ein Vergleich oder Schiedsspruch erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Zustimmung zu einer einmal angenommenen ICSID-Entscheidung kann von einem am Rechtsstreit Beteiligten nicht einseitig zurückgenommen werden. Von allen ICSID-Vertragsstaaten wird gefordert, ICSID-Schiedssprüche anzuerkennen und durchzusetzen. Dadurch sollen Auslandsinvestitionen sicherer und gesteigert werden. Das ICSID unterhält eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer. http://www.worldbank.org/icsid

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