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interne Revision
(1) Interne Revision (Innenrevision) ist die nachträgliche Prüfungs- und Überwachungstätigkeit, bei der das betriebliche Geschehen im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft wird, und zwar von Personen, die Unternehmungsangehörige sind.
(2) Interne Revision (Innenrevision) ist die mit der Durchführung der Prüfungs- und Überwachungsaufgaben beauftragte Stelle im Unternehmen (organisatorische Einheit).
Problem:
Heute hat fast jede Großunternehmung eine Stabsstelle "Interne Revision". Die betriebspraktische Tätigkeit dieser Stelle umfaßt Prüfungen
- im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens,
- im organisatorischen Bereich,
- im Bereich der Leistungsbewertung des Managements.
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, sollte(n)
- die interne Revision direkt dem Top-Management unterstellt werden,
- die interne Revision ein uneingeschränktes Informationsrecht in allen Abteilungen besitzen,
- sämtliche Abteilung en eine Informationspflicht gegenüber der internen Revision haben (passives Informationsrecht).
Die Mitarbeiter der Revisionsabteilung führen — unabhängig vom Prozess oder Verantwortungsbereich — Überwachungsaufgaben durch. Damit kommt der internen Revision eine primär vergangenheitsorientierte Aufgabenstellung zu. Geprüft werden vor allem die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit im betrieblichen Leistungsvollzug. Hieraus ergibt sich eine grundlegende Abgrenzung zum Controlling, bei dem der Management- Service im Vordergrund steht.
hat folgende Aufgaben zu erfüllen: Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabwicklung, Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherungs- und Kontrolleinrichtungen und Vorschlag von eventuell notwendigen Verbesserungen an den Vorstand. Überprüfung der Betriebsorganisation und der wirtschaftlichen Verhältnisse in bestimmten Zeitabständen mit eventuellen Verbesserungsvorschlägen. Die interne Revision ist gegenüber dem Vorstand weisungsgebunden. Die interne Revision hat die Ergebnisse ihrer Tätigkeit dem Vorstand vorzulegen. (Peemöller)
Interne Revision ist eine unabhängige Prüfungsinstitution, die im Auftrage der Unternehmensleitung die Aufgabe erfüllen soll, alle Tätigkeiten innerhalb einer Organisation zu überwachen (Überwachung). Die I. R. erfüllt in erster Linie Prüfungsaufgaben, und zwar als Financial Auditing (Prüfungen im Bereich des Finanz und Rechnungswesens). Operational Auditing (Prüfungen im organisatorischen Bereich, Systemprüfung). Management Auditing (Prüfungen im Bereich der Leistungsbewertung des Management). Darüber hinaus übernimmt die I. R. Neben und Sonder auf gaben. Die Aufgaben der I. R. sind umfassend vom amerikanischen »Tlie Institute of Internal Auditors« (Statement of the Responsibilities of the Internal Auditor, New York, May 30, 1957) definiert worden: »Internal auditing is an independent appraisal activity within an organization for the review of accounting, financial and other operations as a basis for Service to management. It is a managerial control, which functions by measuring and evaluating the effectiveness of other controls. « (I. R. ist eine unabhängige Untersuchungsaktivität innerhalb eines Unternehmens zum Zwekke der Prüfung der Buchführung, des Finanzwesens und anderer Funktionen für die Unternehmensleitung. Die I. R. ist eine Kontrolle im Dienste der Unternehmensführung, deren Funktion darin besteht, die Wirksamkeit anderer Kontrollen zu messen und zu bewerten.) Die deutsche Literatur unterscheidet: Hauptaufgaben (teilweise auch primäre Revisionsaufgaben genannt), Neben aufgaben (teilweise auch sek und äre Revisionsaufgaben genannt) und Sonder Aufgaben. Bei der Zuordnung zu den einzelnen Aufgaben kann keine allgemeine anerkannte Systematik festgestellt werden. Nachfolgend werden die Aufgaben der I. R. entsprechend der historischen Entwicklung eingeteilt in:
1. Prüfungsaufgaben: Ordnungsprüfungen, Systemprüfungen, Organisationsprüfungen.
2. Andere Aufgaben. Ordnungsprüfungen sind i. d. R. vergangenheitsorientiert. Sie verfolgen den Zweck festzustellen, ob formelle Vorschriften eingehalten worden sind (formelle Ordnungsmäßigkeit) und ob das Zahlenmaterial den Anforde rungen entspricht (materielle Ord nungsmäßigkeit). Die Prüfung des Internen Kontrollsystems ist ein Ele ment der Ordnungsprüfung. Systemprüfungen sind i. d. R. gegenwarts und zukunftsorientiert. Sie stellen eine Erweiterung der Ordnungsmäßigkeitsprüfung dar, denn über die formelle und materielle Ord nungsprüfung und über die Prüfung des Internen Kontrollsystems hinaus werden die rationellen Arbeitsab wicklungen und Beziehungen und Verbindungen zu anderen Bereichen geprüft.
Die Organisationsprüfung ist i. d. R. zukunftsorientiert. Die Prüfung der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit ist untergeordnet. Die Prüfung des Internen Kontrollsystems, der rationellen Arbeitsabwicklungen und der Beziehungen und Verbindungen zu anderen Bereichen ist wie bei der Systemprüfung Bestandteil einer Organisationsprüfung. Im Mittelpunkt der Organisationsprüfung steht die Aufbau und Ablauforganisation; die Aufgabenformulierung und Aufgabenverteilung werden der tatsächlich festgestellten Verwirklichung gegenübergestellt. Durch Ursachenanalyse werden bessere Organisationsstrukturen entwickelt und für die Zukunft vorgeschlagen. Zu den anderen Aufgaben zählen u. a. Rentabilität und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Rationalisierungsuntersuchungen, Organisationsberatung, Erstellung von Gutachten aller Art, Mitarbeit bei Planungsarbeiten, Unterstützung des Wirtschaftsprüfers hei Jahresabschlußprüfungen, Ausbildung der Mitarbeiter u. a. m. Arbeitsmittel des internen Revisors sind das » Revisionshandbuch (Manual), der Revisionsfragebogen (Checklist) oder Revisionsrichtlinien. Die Arbeit der I. R. wird dokumentiert in Dauerakten und Arbeitspapieren. Die Revisionstechnik ist mit der allgemeinen Prüfungstechnik vergleichbar. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Revisionstätigkeit sind folgende Revisionskriterien zu beachten: Ordnungsmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit. Für die Urteilsabgabe bei der Revisionstätigkeit sind die Schlußbesprechung, der Revisionsbericht und die » Berichtskritik von Bedeutung. Die organisatorische Eingliederung der I. R. in die Unternehmung hängt von der Betriebsgröße, von dem Wirtschaftszweig, der Rechtsform und von der Organisationsstruktur selbst ab; die richtige Einordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine unabhängige und wirksame Tätigkeit. Die I. R. sollte als Stabsstelle eingerichtet werden, die der Unternehmensführung direkt und unmittelbar unterstellt sein sollte. Sie kann jedoch auch ausgesondert werden und z. B. für die Tätigkeit in einem Konzern als selbständige Gesellschaft (z. B. in der Rechtsform der GmbH) geführt werden. Die Innenorganisation einer Revisionsabteilung kann je nach Umfang der zu erfüllenden Aufgaben und Anzahl der beschäftigten Revisoren in der Tiefe der Stellengliederung unterschiedlich angelegt werden.
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