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Interventionen
Interventionen sind ganz allgemein staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben. Gängig sind Interventionen speziell an den Devisenmärkten. Kauft oder verkauft z. B. eine Zentralbank Devisen, um den Wechselkurs in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen, dann interveniert sie an den Märkten. In einem System fester Wechselkurse müssen Zentralbanken intervenieren, wenn sich die Marktkurse von den festgesetzten Kursen zu entfernen drohen. Üblicherweise ist es hierbei so, dass die Zentralbank derjenigen Währung interveniert, die – gemessen zur anderen – an Wert verliert, also unter Abwertungsdruck steht. In einigen Währungssystemen sind die Zentralbanken verpflichtet, ihre Währungen immer innerhalb einer gewissen Bandbreite zu einer anderen bzw. anderen Währungen zu halten. Beispiel: Von einem bestimmten festen Austauschverhältnis darf um maximal je 2 % nach oben oder unten abgewichen werden. Interventionsmaßnahmen sind dann fällig, wenn die Bandbreite–also das Wechselkursverhältnis – um +/– 2% überschritten wird (Interventionspunkte). Ein Währungssystem mit solchen In terventionsverpflichtungen ist z. B. der Wechselkursmechanismus II .
sind Eingriffe des Staates bzw. seiner Organe in das Wirtschaftsgeschehen. Sie kommen hauptsächlich vor: 1. in der Währungspolitik zur Gewährleistung stabiler Wechselkurse. (Die Intervention erfolgt durch die Zentralbank über Ankauf von Devisen, wenn für diese ein Überangebot auf dem Markt besteht, das zu fallenden Wechselkursen führen würde; umgekehrt durch Verkauf, wenn die Wechselkurse zu steigen drohen.) 2. im Rahmen der Agrarpolitik der EG, wo die staatlichen Interventionsstellen die angebotenen Erzeugnisse zu einem garantierten Mindestpreis ankaufen müssen.
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