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Interventionspunkte
Innerhalb des
EWS II
sind um die
bilateral
en
Parität
en gewisse
Schwankungsbreite
n zugelassen. Diese
betrag
en im
Normalfall
± 15%. Sobald diese Grenzen erreicht sind, sind automatisch
Devisenmarktinterventionen
in unbegrenzter Höhe zur
Aufrechterhaltung
der
bilateral
en
Parität
en vorgesehen. Deshalb bezeichnet
man
sie als Interventionspunkte.
sind die
Preisschwellen
für
Devisen
, bei deren Erreichen die
Währungsbehörde
n (
Zentralbank
)
Devisen
an oder
verkauf
en, um den
Kurs
innerhalb der vorgesehenen
Bandbreite
zu halten. Diese ergibt sich durch die
Festlegung
des unteren und des oberen Interventionspunktes (zulässiger Tiefst- und
Höchstpreis
). Erreicht der
Kurs
für eine
Währung
einen Interventionspunkt, so erfolgt die regulierende
Intervention
; beim
EWS
bereits bei Annäherung an einen Interventionspunkt.
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Interview
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Magisches Viereck
Span of management
bargeldlos
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