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Interventionspunkte

Innerhalb des EWS II sind um die bilateralen Paritäten gewisse Schwankungsbreiten zugelassen. Diese betragen im Normalfall ± 15%. Sobald diese Grenzen erreicht sind, sind automatisch Devisenmarktinterventionen in unbegrenzter Höhe zur Aufrechterhaltung der bilateralen Paritäten vorgesehen. Deshalb bezeichnet man sie als Interventionspunkte.

sind die Preisschwellen für Devisen, bei deren Erreichen die Währungsbehörden (Zentralbank) Devisen an oder verkaufen, um den Kurs innerhalb der vorgesehenen Bandbreite zu halten. Diese ergibt sich durch die Festlegung des unteren und des oberen Interventionspunktes (zulässiger Tiefst- und Höchstpreis). Erreicht der Kurs für eine Währung einen Interventionspunkt, so erfolgt die regulierende Intervention; beim EWS bereits bei Annäherung an einen Interventionspunkt.

 

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