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INTRA-Handel
bezeichnet den
Warenverkehr
innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft
(
EG
), der vom
EXTRA-Handel
unterschieden wird. Im
innergemeinschaftliche
n
Warenverkehr
werden die Begriffe «
Ausfuhr
durch
Versendung
und
Einfuhr
durch
Eingang
ersetzt. Durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten
soll
verdeutlicht werden, daß für den INTRA-
Handel
die
Regelung
en des Europäischen
Binnenmarkt
es gelten. Im Sinne des deutschen
Außenwirtschaftsgesetz
es (
AWG
) handelt es sich stets um eine
Ausfuhr
oder
Einfuhr
. (^Ausfuhr)
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