A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
INTRA-Handel
bezeichnet den
Warenverkehr
innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft
(EG), der vom
EXTRA-Handel
unterschieden wird. Im
innergemeinschaftliche
n
Warenverkehr
werden die Begriffe «
Ausfuhr
durch
Versendung
und
Einfuhr
durch
Eingang
ersetzt. Durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten soll verdeutlicht werden, daß für den INTRA-
Handel
die
Regelung
en des Europäischen
Binnenmarkt
es gelten. Im Sinne des deutschen
Außenwirtschaftsgesetz
es (
AWG
) handelt es sich stets um eine
Ausfuhr
oder
Einfuhr
. (^Ausfuhr)
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Intra-Gruppenkonflikt
Intra-Mediaselection
Weitere Begriffe :
Wechselannahme, Wechselakzept(ierung)
Girogeschäft
Kausalitätsvermutung
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum