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Investitionsentscheidung
Verbindliche
Festlegung
darüber, welches
Investitionsprojekt
bzw.
Investitionsprogramm
zu realisieren ist. Eine solche
Festlegung
wird i.d.R. am Ende der Planungs- und
Entscheidungsphase
des
Investitionsprozess
es getroffen. Damit ist eine Investitionsentscheidung kein »Willkürakt«, sondern stellt gewissermaßen das
Ergebnis
(oder den »Kulminationspunkt«) eines
planmäßig
gestalteten
Problemlösungsprozess
es dar (
Investitionsplanung
). Man spricht auch vom
Prozess
der Investitionsentscheidung, wenn die sachlogisch bestimmte
Organisation
des Ablaufs der Planungsund
Entscheidungsphase
im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Zur
Entscheidungsunterstützung
stehen leistungsfähige Instrumentarien zur
Verfügung
. Im Rahmen der
strategischen Investitionsplanung
(
Investitionsplanung
, strategische) sind das z.B.
Checklisten
,
Nutzwertanalyse
n und
Eignungsprofil
e, für die
taktisch
e
Investitionsplanung
kommt den
Kalkül
en der
Investitionsrechnung
ein hoher Stellenwert zu.
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