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Investitionsentscheidung

Verbindliche Festlegung darüber, welches Investitionsprojekt bzw. Investitionsprogramm zu realisieren ist. Eine solche Festlegung wird i.d.R. am Ende der Planungs- und Entscheidungsphase des Investitionsprozesses getroffen. Damit ist eine Investitionsentscheidung kein »Willkürakt«, sondern stellt gewissermaßen das Ergebnis (oder den »Kulminationspunkt«) eines planmäßig gestalteten Problemlösungsprozesses dar (Investitionsplanung). Man spricht auch vom Prozess der Investitionsentscheidung, wenn die sachlogisch bestimmte Organisation des Ablaufs der Planungsund Entscheidungsphase im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Zur Entscheidungsunterstützung stehen leistungsfähige Instrumentarien zur Verfügung. Im Rahmen der strategischen Investitionsplanung (Investitionsplanung, strategische) sind das z.B. Checklisten, Nutzwertanalysen und Eignungsprofile, für die taktische Investitionsplanung kommt den Kalkülen der Investitionsrechnung ein hoher Stellenwert zu.

 

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