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Investitionsentscheidung
Verbindliche
Festlegung
darüber, welches
Investitionsprojekt
bzw.
Investitionsprogramm
zu realisieren ist. Eine solche
Festlegung
wird i.d.
R
. am Ende der Planungs- und
Entscheidungsphase
des
Investitionsprozess
es getroffen. Damit ist eine Investitionsentscheidung kein »Willkürakt«, sondern stellt gewissermaßen das
Ergebnis
(oder den »Kulminationspunkt«) eines
planmäßig
gestalteten
Problemlösungsprozess
es dar (
Investitionsplanung
).
Man
spricht auch vom
Prozess
der Investitionsentscheidung, wenn die sachlogisch bestimmte
Organisation
des
Ablauf
s der Planungsund
Entscheidungsphase
im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Zur
Entscheidungsunterstützung
stehen leistungsfähige Instrumentarien zur
Verfügung
. Im Rahmen der
strategisch
en
Investitionsplanung
(
Investitionsplanung
, strategische) sind das
z
.
B
.
Checklisten
,
Nutzwertanalyse
n und Eignungsprofile, für die
taktisch
e
Investitionsplanung
kommt den
Kalkül
en der
Investitionsrechnung
ein hoher Stellenwert zu.
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