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Investitionsförderhilfen
Subventionen im Rahmen wirtschaftspolitischer Ziele eines Staates als Anreiz für Investitonen. Bei den Investitionsförderhilfen geht es in erster Linie um Existenzgründungs- oder Erweiterungsinvestitionen. Diese können direkt durch Transferzahlungen vom Staat an den Investor geleistet werden, wie im Rahmen des Investitionszulagengesetzes oder Eigenheimzulagegesetzes, oder indirekt durch Abschreibung oder die vielfältigen Bundes- und Länderkreditprogramme. Investitionsförderung im Rahmen der Steuergesetze wird in der Regel durch Sonderabschreibungen oder Rücklagenbildung betrieben. Die bedeutsamsten Sonderabschreibungen sind die Fördergebietsabschreibung und die Sonderabschreibung und Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Die Wirkung solcher Abschreibungen, insbesondere die Liquiditätswirkung, ist immer abhängig vom Einkommensteuersatz, den der Investor hat. Erzielt ein Investor einen Verlust , bringen ihm Sonderabschreibungen zuerst keinen wirtschaftlichen Nutzen, da er im Verlustjahr keine Steuern zahlt. Wenn nicht durch Verlustrücktrag eine Steuererstattung erreicht werden kann, verfehlen diese Maßnahmen ihr Anreizziel. Bei den Rücklagen ist insbesondere die Rücklage für Ersatzbeschaffung (§6 b EStG) zu nennen. Sie stellt Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf von Wirtschaftsgütern aus dem Anlagevermögen entstehen, ganz oder partiell steuerfrei, wenn dieser Gewinn wieder für eine neue Investition verwendet wird. Allerdings schmälert sich dann für das neue Investitionsgut die Abschreibungsbasis. Somit wird wirtschaftlich eine Steuerstundung und ein Zinsgewinn erreicht. Die Kreditprogramme des Bundes und der Länder sehen besondere Vergünstigungen beim Zins und der Tilgung vor. Zinsvergünstigung und tilgungsfreie Anfangsjahre sind die häufigsten Instrumente. Diese Kreditprogramme werden immer wieder neu aufgelegt, die Beantragung erfolgt meist in Absprache mit der Hausbank des Investors. Da durch diese Kreditprogramme keine vollständige Finanzierung möglich ist, müssen entweder die Hausbanken ihren Teil tragen oder es muss Eigenkapital vorhanden sein. Flankierend werden die Kreditprogramme durch Bürgschaftsprogramme ergänzt, da Banken nur bei ausreichender Sicherheit bereit sind, Kredite zu gewähren.
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