Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

Strafvereitelung

 

Investitionsobjekt

Siehe: Investitionsprojekt

Ein Investitionsobjekt ist ein Vermögensgegenstand oder eine Gruppe von Vermögensgegenständen, die hinsichtlich eines Kaufs oder einer weiteren Beibehaltung beurteilt werden. Zu unterscheiden sind isolierte Investitionsobjekte wie z. B. ein einzelnes Aggregat und Investitionsobjekte, die sämtliche Aggregate, Gebäude etc. einer Unternehmung umfassen, deren Kauf bzw. Beibehaltung beurteilt werden sollen. Letztere Investitionsobjekte werden auch als Investitionsprogramme bezeichnet. Soll eine Gruppe aufeinander abgestimmter Aggregate hinsichthch eines Kaufs beurteilt werden, so spricht man auch von einem Teilinvestitionsprogramm.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Investitionsnachrechnung
Investitionsplanung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Barrel Bankaktien Verständigungsverfahren
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum