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Investmentgesellschaft

(investment company, Investment-Trust, Kapitalanlagegesellschaft) Unternehmen, dessen Geschäftszweck es ist, einen oder mehrere Investmentfonds zu verwalten. Die deutschen (und österreichischen) Investmentgesellschaften werden als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet; ihr Geschäftsbereich ist darauf gerichtet, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen (§ 1 Abs. 1 KAGG, Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften). Die Investmentgesellschaft dient primär der Kapitalanlage und hat nur eine mittelbare Finanzierungsfunktion.
Eigentumsrechte und Beziehungen zwischen Investmentgesellschaft und Anteilinhaber können in der Form
von Gesellschaftstypus und Vertragstypus gestaltet werden.

Beim Gesellschaftstypus wird das Verhältnis zwischen Anleger und Investmentgesellschaft durch ein dem Gesellschaftsrecht entnommenes Rechtsinstitut bestimmt; die Investmentgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) wird durch die Kapitalanleger getragen. Unternehmenskapital und Fondsvermögen bilden eine Einheit.
Beim Vertragstypus bilden Gesellschaftsvermögen der Investmentgesellschaft und das den Anlegern zustehende Fondsvermögen zwei getrennte Vermögensmassen. Somit kann eine Investmentgesellschaft mehrere verschiedenartige Fonds auflegen. Durch eine unterschiedliche Regelung der Eigentumsverhältnisse am Fondsvermögen ergeben sich zwei Variationen des Vertragstypus: die Treuhandlösung, bei der die Anteilinhaber einen schuldrechtlichen Anspruch (in angelsächsischer Rechtsordnung: Anspruch nach Billigkeitsrecht) gegen die Investmentgesellschaft auf das treuhänderisch verwaltete Vermögen besitzen, und die Miteigentumslösung, bei der die Anteilsinhaber Miteigentümer des Fondsvermögens nach Bruchteilen sind (vorherrschend in den deutschsprachigen Ländern).

Je nach Rechtsform ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für den organisatorischen Aufbau der Investmentgesellschaft, doch wird die generelle Erscheinungsform der Investmentgesellschaft charakterisiert durch folgende Träger von Hauptfunktionen (die je nach rechtlicher Regelung teilweise in Personalunion ausgeübt werden können):
- Investmentgesellschaft i. e. S. als Emissionsorgan und Verwaltungsgesellschaft für die emittierten Fonds;
- Management (Anlageverwaltung) für Dispositionen über das Fondsvermögen (unterstützt durch Wertpapieranalysten bzw. Immobilienexperten);
- Depotbank (Treuhänder) zur Verwahrung und Verwaltung des Fondsvermögens;
- Vertriebsgesellschaft für den Groß- bzw. Einzelabsatz der Fondsanteile;
- ahlstelle (transfer agent) zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Auszahlung von Ausschüttungen und Kontenführung für Sparprogramme;
- Börsenfirma (Broker) zur Ausführung der Börsengeschäfte.

Nach der Art des Kapitalaufbaus unterscheidet man die nur durch eine Kapitalanlagegesellschaft. Unternehmen, welches von seinen Kunden eingelegte Gelder in einem gesonderten Fonds verwaltet und im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung anlegt. Entsprechend ihrer Einlage erhalten die Kunden eine bestimmte Anzahl an Investmentzertifikaten (Anteilsschein), mit denen das Miteigentum (Eigentum) am Fondsvermögen verbrieft wird. Die wichtigsten Fondsarten sind Wertpapier(Wertpapiere) und Immobilienfonds.


Kapitalanlagegesellschaft

 

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