Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Jobsharing

Besetzung eines Vollarbeitsplatzes durch zwei oder mehrere Teilzeitarbeitskräfte, die sich gesamtschuldnerisch verpflichten, eine gewisse Arbeitsleistung zu erbringen. Die Aufteilung, z. B. Arbeitszeit, bleibt den Arbeitnehmern überlassen. Es besteht zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten im Gegensatz zu Teilzeitarbeitskräften nur ein Arbeitsvertrag, für dessen Erfüllung unter Umständen jeder der beteiligten Arbeitnehmer einzutreten hat.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Jobber
Joint and Several Liability

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Personalkostenplanung Virgin Bond Managementsystem
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum