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Jubiläumsverkauf

ist eine zulässige Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel, die nicht Ausverkauf, Räumungsverkauf oder Schlußverkauf ist. Sie darf nach Ablauf von jeweils 25 Jahren des Bestehens des Unternehmens abgehalten werden. Dabei dürfen besondere Verkaufsvorteile gewährt werden.

 

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