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Jugendarbeitsschutz
Da Jugendliche aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung einen besonderen Schutz vor Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz benötigen, gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 1. Mai 1976. Vorläufer waren das »Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken« von 1839 (Verbesserungen 1853,1891,1903, 1938) und das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 9.8.1960. Das neue Gesetz enthält eingehende Regelungen zum Verbot der Kinderarbeit, zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen, Freizeit, Berufsschulbesuch, Urlaub, Gesundheitsuntersuchungen usw. Verstöße gegen das JArbSchG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, in schweren Fällen mit Freiheits- oder Geldstrafen.
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