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Jugendarbeitsschutzgesetz
Sonderschutzrecht für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren. Im Jugendarbeitsschutzgesetz finden sich Bestimmungen zu den folgenden Bereichen: Gesundheits- und Unfallschutz, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz etc.
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