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Junge Aktien

Aktien, die aufgrund einer Kapitalerhöhung im laufenden Geschäftsjahr ausgegeben wurden und daher in dieser Periode noch nicht voll dividendenberechtigt (-. Dividende) sind. Sobald der Dividendennachteil im folgenden Geschäftsjahr nicht mehr besteht, entfallen der Zusatz »jung« und die gesonderte Börsennotierung ( Börse).

Bezeichnung für neue Aktien, die im Rahmen einer Grundkapitalerhöhung emittiert werden (Aktienemission).

Siehe:
Bezugsrecht
Gratisaktie

Fachbezeichnung für Aktien aus einer Kapitalerhöhung entweder vor der Durchführung der Kapitalerhöhung und nach Durchführung, soweit sie nicht die vollen Rechte wie die bisherigen Aktien haben, z.B. bei der Dividende.

sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Alte Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf junge Aktien. Die unterschiedliche Bezeichnung wird so lange beibehalten, bis sich die beiden Aktienarten an der Börse angeglichen haben (Kurs, Dividende usw.); sie werden auch gesondert notiert. Danach fällt die Unterscheidung weg.

 

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