Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

kalkulatorische Abschreibungen

Primäre Kostenart, die den betriebsbedingten Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens umfaßt. Eindeutiger wäre die Bezeichnung Abschreibungskosten (siehe Kalkulatorische Kosten).

Abschreibungsbasis ist zumeist der Wiederbeschaffungswert der betrachteten Periode. Als Nutzungsdauer wird eine betriebsindividuelle, wirtschaftliche Nutzungsdauer unterstellt, die unabhängig von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist. Ziel ist es in erster Linie, den in einer Periode anfallenden Wertverzehr zu erfassen. Bei Fehleinschätzungen der Nutzungsdauer weicht die Summe der Periodenabschreibungen daher vom Wiederbeschaffungswert ab. Zur Planung der kalkulatorischen Abschreibungen gibt es zahlreiche Näherungsverfahren, die auch eine Kostenauflösung zulassen. Das in der Grenzplankostenrechnung am häufigsten eingesetzte Verfahren ist das "Verfahren der gebrochenen kalkulatorischen Abschreibung". Hierbei wird zusätzlich eine (hypothetische) Nutzungsdauer
bei reinem Zeitverschleiß geschätzt. Die hieraus resultierenden Abschreibungsbeträge werden als fixe Kosten betrachtet. Die Kontrolle kalkulatorischer Abschreibungen ist nur eingeschränkt möglich, da der tatsächliche Wertverzehr einer Periode (Istkosten) nicht ermittelt werden kann. Hilfsweise wird für die Istkosten der Wert der Sollkosten angenommen.

In der REKR wird zu Recht kritisch darauf hingewiesen, daß eine Verteilung des Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungswertes auf einzelne Nutzungsperioden oder erstellte Leistungen lediglich formal-rechnerisch erfolgt. Da eine solche Schlüsselung von Gemeinkosten in der REKR abgelehnt wird, gibt es dort auch keine Abschreibungen.

Die kalkulatorische Abschreibungen (k. A.) gehören zu den kalkulatorischen Kosten.

Sie sind Anderskosten, denen Aufwendungen (= bilanzielle Abschreibungen) in anderer Höhe gegenüberstehen können (Abgrenzung).

Entsprechend ihrem Kostencharakter sind sie nach Maßgabe des betriebsbedingten und leistungsbezogenen Werteverzehrs zu bemessen.
Der Werteverzehr von Betriebsmitteln hängt von den Entwertungsursachen Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß ab.

(1) Die nutzungsbedingte Entwertung (Gebrauchsverschleiß) ist beschäftigungsvariabel (Leistungsabschreibung, verbrauchsbedingte Abschreibung).

(2) Die nutzungsunabhängige Entwertung (Zeitverschleiß) ist beschäftigungsfix. Sie entsteht durch
Korrosion, Witterungseinflüsse, Materialermüdung,
Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten,
technisch-wirtschaftliches Veralten.

Problem:
(1) Die theoretisch richtige Abschreibungsgrundlage ist in den Wiederbeschaffungskosten (und nicht in den historischen Anschaffungskosten) zu sehen, damit nach Nutzungsende genügend Abschreibungsgegenwerte für die Wiederbeschaffung des zu ersetzenden Betriebsmittels zur Verfügung stehen. Die Wiederbeschaffungskosten lassen sich aber nur schwer bestimmen, schließlich liegt der Wiederbeschaffungszeitraum in der Zukunft.

(2) Bei Wahl der ursprünglichen Anschaffungskosten als Basis für die k. A. ist es zweckmäßig, die k. A. nicht dann enden zu lassen, wenn die Anschaffungskosten bei Ablauf der rechnerisch zugrunde gelegten Nutzungsdauer amortisiert sind, sondern so lange weiter abzuschreiben, wie die Anlage tatsächlich noch verwendet wird.
Bei Nullabschreibung würde der interne Erfolg der späteren Nutzungs perioden ohne sachlichen Grund höher ausfallen. Daß die Summe der
Abschreibungsbeträge bei diesem Vorgehen die früheren Anschaffungskosten übersteigt, nimmt man billigend in Kauf, weil man sich so den meist höheren Wiederbeschaffungskosten nähert.

(3) Schwierig zu bestimmen sind auch Nutzungsdauer (wichtig bei der Bewertung des Zeitverschleißes) und Leistungsvorrat (notwendig zur Ermittlung der beschäftigungsvariablen k. A.).
Je nach Abschreibungsursache(n) ist nach subjektiver Einschätzung des Einzelfalls jene Abschreibungsmethode (lineare, degressive, progressive Abschreibung) zu wählen, die den Verlauf der Wertminderung am besten wiedergibt.

Abschreibungen, Abschreibungsmethoden. Entsprechend dem wertmäßigen Kostenbegriff umfassen die kalkulatorischen Abschreibungen den betriebsbedingten, leistungsbezogenen Werteverzehr. Wertminderungen aufgrund anderer Ursachen bleiben ausgeschlossen bzw. werden im Anlagewagnis verrechnet (wie z.B. technische und wirt- schaftliche Überalterung). Kalkulatorische Abschreibungen werden aus Zweckmäßigkeitsgründen häufig linear auf die erwartete ’ Nutzungsdauer des Anlagengutes (zeitbezogen) verrechnet (vgl. lineare Abschreibung). Ihre genaue Erfassung nach Maßgabe der abgegebenen Leistungen wie z.B nach Laufstunden oder Leistungsmengen (laufende Meter, Kilo usw.), ist in der Regel mit einigen Schwierigkeiten verbunden oder weitgehend nur fiktiv errechenbar. Als Kostenart weisen kalkulatorische Abschreibungen demnach Schätzungscharakter auf. Sie sind jedoch frei von bilanzpolitischen Maßnahmen. Ausgangswert zur Errechnung der jährlichen Abschreibungsquote ist der Wiederbeschaffungspreis. Die Problematik seiner Ermittlung zwingt dazu, näherungsweise den Anschaffungspreis oder die Herstellkosten heranzuziehen, die noch mit Hilfe von Preisindizes den Tageswerten angenähert werden können. Die Höhe der Abschreibungsquote weist wegen der Problematik der Ausgangsgrößen zwangsweise Ungenauigkeiten auf, da sie aus unsicheren zukünftigen Größen errechnet wird. Dies sind:

a) Die Ungewißheit der erwarteten Wiederbeschaffungspreise.

b) Die Ungewißheit der Nutzungsdauer des Anlagengutes. Bei Ausfall des abzuschreibenden Gutes vor Ablauf der geplanten Nutzungsdauer darf der noch verbleibende Restwert nicht in die Kostenrechnung eingehen. Bei Überschreitung der geplanten Nutzungsdauer sind weiterhin Abschreibungen auf die neu zu schätzende Nutzungsdauer kalkulatorisch zu verrechnen.

c) Die Schwierigkeit der Dotierung der Abschreibung gemäß den vom Anglagegut abgegebenen Leistungen.

Sonderabschreibungen (außerplanmäßige Abchreibungen) und Sammelabschreibungen dürfen in der Kostenrechnung nicht angesetzt werden. In der Kostenrechnung werden die Abschreibungswerte in der Anlagenkartei erfaßt und von dort auf die Kostenstellen verrechnet. Im Betriebsabrechnungsbogen der Vollkostenrechnung werden die kalkulatorischen Abschreibungen in den Zuschlagsätzen verrechnet, die in die Kalkulation eingehen. (gebrochene Abschreibung).kalkulatorische Bestandsrechnung dient der rechnerischen Ermittlung des Endbestandes an Halb- und Fertigfabrikaten einer Abrechnungsperiode. Zählt man zu den Anfangsbeständen die bewerteten, innerhalb der Periode neu hinzugekommenen Halb- und Fertigfabrikate, die gleich der Summe der + Herstellkosten der Periode sind, und subtrahiert davon die am Markt abgesetzen Erzeugnisse (zu Herstellkosten bewertet), so erhält man den wertmäßigen Endbestand. (+ geschlossene Kostenträgererfolgsrechnung)

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Eigenmiete

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Innerbetriebliche Verluste Conversion Rate Erzeugnisfixkosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum