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Kalkulatorische Wagniskosten
werden als Kostenbestandteile in der Kalkulation berücksichtigt und dienen zur kalkulatorischen Absicherung gegen verschiedene Einzelwagnisse. Nicht einbezogen werden darf das allgemeine Unternehmerwagnis. Die kalkulatorischen Wagniskosten entsprechen Aufwendungen, wenn die Wagnisse, die sich aus den wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung ergeben, tatsächlich eingetreten sind. Sie führen zu einem erfolgsrechnerischen Gewinn (Gewinnbegriff), wenn die kalkulierten Wagnisse nicht eintreten und der Preis, der die kalkulatorischen Wagniskosten enthält, vom Markt vergütet wird. Kalkulatorische Wagniskosten werden z.B. verrechnet für Ausschuß-, Vertriebs-, Bestände-, Gewährleistungs, Entwicklungswagnisse (+ Abgrenzung).
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