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Kalkulatorische Zinsen

Ein Unternehmer stellt seinem Betrieb Eigenkapital zur Verfügung. In der Kostenrechnung werden die somit entstandenen Kosten erfasst als Kalkulatorische Zinsen; jedoch nicht in der Buchhaltung (sie wurden ja von niemandem in Rechnung gestellt).

siehe auch
>>> Zinsen, kalkulatorische

Die kalkulatorischen Zinsen (k.Z.) gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Man berechnet sie für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Kapitals. In der Finanzbuchhaltung werden nur die tatsächlich gezahlten Zinsen als Aufwand verrechnet. In der Betriebsbuchhaltung muß das gesamte betriebsnotwendige Kapital kalkulatorisch verzinst werden, um etwaige Unterschiede in den Finanzierungsverhältnissen auszugleichen.

Problem:
(1) Der kalkulatorische Zinsfuß ist subjektiv festzulegen. Der Kapitaleiggner hat dabei zu bedenken, was er für seine Geldmittel an anderer Stelle langfristig und nachhaltig erzielen könnte.

(2) Das betriebsnotwendige Vermögen
ist von dem nicht betriebsnotwendigen zu trennen, eine Abgrenzung, die nicht immer ganz eindeutig ist.

(3) Die betriebsnotwendigen Vermögensteile sind einzeln zu bewerten. Für das betriebsnotwendige Umlaufvermögen sind die in der Abrechnungsperiode durchschnittlich gebundenen Mengen zu bestimmen.

(4) Das nicht abnutzbare betriebsnotwendige Anlagevermögen wird mit Anschaffungskosten bewertet, das abnutzbare Anlagevermögen nach der Restwert- oder Durchschnittswertverzinsung.

Bei der Restwertverzinsung nehmen die k. Z. für das Anlagegut im Zeitablauf ab, bei der Durchschnittsverzinsung bleiben sie im Zeitablauf konstant. Restwert- und Durchschnittswertverzinsung haben statischen Charakter.

(5) Der Abzug von Abzugskapital, von dem behauptet wird, es stehe zinsfrei zur Verfügung, sollte unterbleiben, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens ist Abzugskapital nur optisch, nicht faktisch zinsfrei.

Zweitens trägt das Abzugskapital wieder die Finanzierungssituation in die Kostenrechnung hinein. Dabei besteht der Zweck der k. Z. gerade darin, die Finanzierungssituation auszuschalten, mit dem Ziel, daß zwei identische Betriebe trotz unterschiedlicher Finanzierung das gleiche Betriebsergebnis ausweisen.

(6) Die Einzelbewertung der Vermögensgegenstände unter Ansatz der Restwert- oder Durchschnittswertverzinsung hat den großen Vorteil, daß man die in den einzelnen Kostenstellen und Betriebsteilen gebundenen Vermögenswerte erfassen und korrekt zurechnen kann.

Entsprechend weist das Globalverfahren, bei dem man sich damit begnügt, die in der Bilanz stehenden Vermögensgegenstände um die nicht dem Betriebszweck dienenden Positionen zu bereinigen, den Nachteil auf, daß die so ermittelten k. Z. nur für den Betrieb insgesamt, nicht aber für Betriebsteile, Bereiche, Kostenstellen, Produktgruppen angegeben werden können.

Beispiel:
Man errechnet die k. Z., indem man das zu verzinsende betriebsnotwendige Kapital mit dem kalkulatorischen Zinsfuß multipliziert:

k. Z. = betriebsnotw. Kapital ? kalk. Zinsfuß

Im Einzelfall sind also kalkulatorischer Zinsfuß und betriebsnotwendiges Kapital zu bestimmen. Als kalkulatorischen Zinsfuß wählte man früher den sogenannten landesüblichen Zinssatz (= Zinssatz für langfristige Kapitalmarktanlagen), der eventuell noch um einen Risikozuschlag erhöht wurde. Heute geht man mehr und mehr dazu über, den Kalkulationszinsfuß der Investitionsrechnung auch bei der Ermittlung der k. Z. zu verwenden.

Hinweis:
Beim Verzicht auf die Berechnung k. Z. wäre die Kostenrechnung eines vollständig eigenfinanzierten Betriebs mit keinerlei Zinskosten belastet und von daher nur schwer mit der eines fremdfinanzierten Betriebs vergleichbar.

Außerdem hat der Unternehmer, der seine Geldmittel in seinen Betrieb investiert, auf eine anderweitige verzinsliche Anlage dieser Mittel am Kapitalmarkt verzichtet. Dem Kapitaleigner entgehen durch die Kapitalbinddung in seinem Betrieb Habenzinsen, er hat Opportunitätskosten in Höhe der entgangenen Verzinsung der besten nicht gewählten Alternative.

Kosten für die Bereitstellung betriebsnotwendigen Kapitals, die in die Kostenrechnung eingehen. Zwischen Eigenkapital und Fremdkapital wird hierbei nicht unterschieden, wodurch das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital und die Änderung der Finanzierung kalkulatorisch bedeutungslos wird. Tatsächlich anfallende Zinsen für Fremdkapital werden kostenrechnerisch und kalkulatorisch »neutralisiert«, d.h. abgegrenzt (siehe Abgrenzung). Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen sind die Werte aller Vermögensteile, die dem Betriebszweck des Unternehmens dienen (betriebsnotwendiges Kapital, Kalkulationszinsfuß).

Planung der kalkulatorischen Zinsen:

1. Auf das Anlagevermögen. Grundlage ist das betriebsnotwendige Anlagevermögen. Methoden der Planung: Durchschnittsverzinsung oder Restverzinsung.

2. Auf das betriebsnotwendige Umlaufvermögen.

a) Eingelagertes Umlaufvermögen (Roh-, Hilfs- Betriebsstoffe): Festlegung des durchschnittlichen Bestand-wertes pro Abrechnungsperiode als Bezugsgröße.

b) Umlaufvermögen im Fertigungsprozeß: Infolge Artungleichheit und Schwankungen im Fertigunsprogramm ist die exakte Berechnung durchschnittlich gebundenen Werkstattbestandes unmöglich. Eine Näherungslösung durch den Ansatz eines Erfahrungswertes für das durchschnittlich im Fertigungsprozeß gebundene Kapital ist anzustreben.

c) Debitorenbestände und flüssige Mittel: Ableitung des Bestandes aus Erfahrungswerten bzw. aus geplantem Umsatz.

d) Halb- und Fertigwarenlager (analog zum eingelagerten Umlaufvermögen).

Die kalkulatorischen Zinsen ergeben sich durch Multiplikation des Kalkulationszinsfußes mit den ermittelten Bezugsgrößen. Kalkulatorische Zinsen zählen zu den -, Gemeinkosten und sind als solche über Gemeinkostenzuschläge den Kostenträgern zuzurechnen. Sie haben sowohl Bestandteile an fixen Kosten als auch an variablen Kosten. Denn der Umfang des betriebsnotwendigen Kapitals ist auch von Beschäftigungsschwankungen abhängig. In der Praxis jedoch werden sie in der Regel als fixe Kosten behandelt.

Kalkulatorische Zinsen sind zum Zwecke der Kostenrechnung erfaßte Zinsen auf das investierte oder betriebsnotwendige Kapital. Dahinter steht die Überlegung, daß das eingesetzte Eigenkapital bei anderweitiger Verwendung auch eine Verzinsung erbringt. Diese wird bei den Kosten angesetzt.

 

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