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Kammer

Unternehmenszusammenschluss i. S. eines Unternehmensverbandes, der im Gegensatz zu Wirtschaftsverbänden oder Arbeitgeberverbänden nicht freiwillig zustande kommt, sondern mit Zwangsmitgliedschaft die Mitglieder in einer körperschaftlichen Selbstverwaltungseinrichtung mit staatlich festgelegten Aufgaben vertritt. Beispiele sind die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer sowie berufsständische Kammern (z.B. für Freie Berufe die Berufskammer der Steuerberater oder die Rechtsanwaltskammer).

 

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