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Z
Kammer
Unternehmenszusammenschluss
i.
S
. eines
Unternehmensverband
es, der im Gegensatz zu
Wirtschaftsverbände
n oder
Arbeitgeberverbänden
nicht freiwillig
zustand
e kommt, sondern mit Zwangsmitgliedschaft die
Mitglieder
in einer körperschaftlichen Selbstverwaltungseinrichtung mit staatlich festgelegten
Aufgabe
n vertritt. Beispiele sind die
Industrie- und Handelskammer (IHK)
, die
Handwerkskammer
sowie berufsständische
Kammern
(
z
.
B
. für
Freie Berufe
die
Berufskammer
der
Steuerberater
oder die Rechtsanwaltskammer).
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