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Kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit (KAPOVAZ)

Vertragliche Vereinbarung ( Arbeitsvertrag ) zwischen Arbeitnehmer und -geber, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt. Gesetzlich gem. §1 IV BeschFG geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist zu vereinbaren und die tägliche Arbeitszeit vier Tage vorher anzukündigen ( Personalleasing ).

 

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