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Kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit (KAPOVAZ)
Vertragliche Vereinbarung
(
Arbeitsvertrag
) zwischen
Arbeitnehmer
und -geber, dass der
Arbeitnehmer
seine
Arbeitsleistung
entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt.
Gesetzlich
gem. §1 IV BeschFG geregelt. Die wöchentliche
Arbeitszeit
ist zu vereinbaren und die tägliche
Arbeitszeit
vier
Tag
e vorher anzukündigen (
Personalleasing
).
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Lobby
Verfahrensanweisung
East African Development Bank (EADB)
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