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Kapazitätsplanung
Begriff:
Kapazitätsplanung ist ein
Grundsatz
betrieblicher
Planung
, wonach die
Wert
e der
Bezugsgröße
n nach der jeweils realisierbaren
Kapazität
der
einzelnen
Kostenstellen
festgelegt werden.
Problem
:
Die anderen
betriebliche
n
Teilbereich
e werden nicht beachtet.
Gegensatz:
Engpaßplanung
.
Bestimmend für die
Planung
der Betriebskapazität ist das geplante
Absatzvolumen
für die jeweilige
Periode
. Der Kapazitätsplan setzt sich dabei aus Teilplänen der einzelnen
betriebliche
n
Abteilung
en (
Beschaffung
,
Produktion
,
Finanzierung
,
Vertrieb
) zusammen, die aufeinander abzustimmen sind. Diese Kapazitätsplanung ist der
Ausgangspunkt
für die
Kostenplanung
(
Einzelkosten
und
Gemeinkosten
). Daher erlangt sie auch eine allgemeine Bedeutung für die
Plankostenrechnung
.
1. Bei der starren und
flexiblen Plankostenrechnung
auf
Vollkosten
-
basis
wird für eine bestimmte
Planbeschäftigung
für die einzelnen
Kostenstellen
die
Bezugsgrößenplanung
vorgenommen.
2. Bei der -
Grenzplankostenrechnung
werden die
Bezugsgröße
n für die
Kostenstellen
nur in bezug auf die
variablen Kosten
herangezogen, da die
fixen Kosten
in der Grenzplankalkulation außer Betracht bleiben. Der Begriff der Kapazitätsplanung wird auch als Gegensatzbegriff zur
Engpaßplanung
im Sinne eines Planungsprinzips verwandt: Er bedeutet, daß bei der
Festlegung
der
Planbeschäftigung
für die
Kostenplanung
ungeachtet der Engpaßsituation
z
.
B
. die
Maximalkapazität
oder die
Normalkapazität
der
Kostenstelle
herangezogen wird. («
Engpaßplanung
)
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