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Kapital, betriebsnotwendiges
Das
betriebsnotwendige Kapital
ist das zur
Realisierung
des
Betriebszweck
es erforderliche
Kapital
(Eigen und
Fremdkapital
). Es ist die Ausgangsgröße für die
Berechnung
der
kalkulatorischen Zinsen
in der
Kostenrechnung
. Bei der Bestimmung des
betriebsnotwendigen Kapital
s ist von den
Vermögensgegenständen
der »
Bilanz
auszugehen. Die nicht
betriebsnotwendigen
Vermögensgegenstände
(bspw. bestimmte
Wertpapiere
und Grund
stücke
) werden ausgesondert. Anschließend sind die in den übrigen
Vermögensgegenständen
enthaltenen
stillen Reserven
aufzudecken und die im Laufe der
Rechnungsperiode
eingetretenen
Bestandsveränderungen
zu berücksichtigen. Von dem so ermittelten
betriebsnotwendigen Vermögen
wird in der
Praxis
häufig das dem
Unternehmen
zinslos
zur
Verfügung
gestellte
Kapital
(
Anzahlung
en, Lieferantenkredite) abgezogen. Der Abzug dieses sogenannten
Abzugskapital
s ist allerdings umstritten.
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