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Kapital, betriebsnotwendiges

Das betriebsnotwendige Kapital ist das zur Realisierung des Betriebszweckes erforderliche Kapital (Eigen und Fremdkapital). Es ist die Ausgangsgröße für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen in der Kostenrechnung. Bei der Bestimmung des betriebsnotwendigen Kapitals ist von den Vermögensgegenständen der » Bilanz auszugehen. Die nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (bspw. bestimmte Wertpapiere und Grund stücke) werden ausgesondert. Anschließend sind die in den übrigen Vermögensgegenständen enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und die im Laufe der Rechnungsperiode eingetretenen Bestandsveränderungen zu berücksichtigen. Von dem so ermittelten betriebsnotwendigen Vermögen wird in der Praxis häufig das dem Unternehmen zinslos zur Verfügung gestellte Kapital (Anzahlungen, Lieferantenkredite) abgezogen. Der Abzug dieses sogenannten Abzugskapitals ist allerdings umstritten.

 

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