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Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)

Anfang 1998 verabschiedetes Gesetz, welches gemäß §292 a HGB die befreiende Wirkung von internationalen Konzernabschlüssen börsennotierter Mutterunternehmen ermöglichte. Dadurch sollte vor allem vermieden werden, dass deutsche Muttergesellschaften zwei Konzernabschlüsse, d.h. einen nach HGB und einen zweiten nach IFRS oder US-GAAP erstellen müssen, der z.B. für die Kapitalaufnahme an einem ausländischen Kapitalmarkt erforderlich sein kann. Durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) wurde in §292 a HGB der Anwendungsbereich befreiender internationaler Konzernabschlüsse erweitert. Die Befreiungsregelung in §292 a HGB ist zum 31. 12. 2004 außer Kraft getreten. An ihre Stelle tritt die EU-Verordnung zur Rechnungslegung , welche für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005 bzw. in Einzelfällen erst ab 2007 zwingend einen Konzernabschluss nach IFRS verlangt, d.h. einerseits entfällt die befreiende Wirkung von US-GAAP-Konzernabschlüssen und andererseits reichen auch HGB-Konzernabschlüsse nicht mehr aus.

 

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