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Kapitalbedarf

(auch : Finanzbedarf)

Nach der älteren Begriffsauffassung entspricht der Kapitalbedarf eines Unternehmens der Kapitalmenge, die zum Erwerb des Anlagevermögens und Umlaufvermögens erforderlich ist. Der zahlungsbezogene Kapitalbedarfsbegriff hingegen geht davon aus, dass der Kapitalbedarf jener Kapitalbetrag ist, der über die vorgegebene Planungsperiode voraussichtlich nicht durch Einzahlungen aus dem betrieblichen Umsatzprozess gedeckt werden kann und infolgedessen, sofern das Unternehmen seine Investitionsziele nicht revidiert, zusätzlich zu finanzieren ist. In diesem Fall bezieht sich die Kapitalbedarfsberechnung ausschließlich auf den leistungswirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens, weshalb in die Kapitalbedarfsberechnung nur die prognostizierten, kapitalbindenden und kapitalfreisetzenden Zahlungsströme einbezogen werden. Auch in diesem Fall kann sich die Berechnung auf das Anlage- und/oder auf das Umlaufvermögen beziehen.

Der Kapitalbedarf ist die Schlüsselgröße der Finanzplanung. Er ergibt sich als Differenz künftiger Ein- und Auszahlungen
:

Kapitalbedarf = Summe Auszahlungen - Summe Einzahlungen

Summe der lang- und kurzfristigen Mittel, die die Unternehmung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung benötigt.

(1) Langfristiger Kapitalbedarf: Ausgangspunkt ist die langfristige Unternehmensplanung mit der Prognose der erwarteten Gesamtentwicklung im Planungszeitraum, insbesondere: langfristiger Absatzplan (Absatzzeitraum, Art, Menge und Preise der Produkte, Umsatzplanung, Vertriebssystem), Beschaffungs-, Investitions- und Fertigungsplanung, Forschungs- und Entwicklungsplanung, Planung des künftigen Umlaufvermögens einschließlich der Kassenhaltung.
Vor dem Hintergrund dieser Teilplanungen ist die Berücksichtigung erwarteter Kosten- und Gewinnentwicklungen, die Konjunkturreagibilität des Industriezweiges sowie die der eigenen Produkte von besonderer Bedeutung (Finanzplan).

(2) Kurzfristiger Kapitalbedarf: Bedeutsam sind die langfristigen Dispositionen, die in die kurzfristige Periode fallen, weiterhin kurzfristige Saisonschwankungen und Absatzstockungen, die Fertigung auf Lager erfordern und somit kurzfristigen Kapitalbedarf induzieren (Liquiditätsplan).

Neben diesen quantitativen Komponenten sind qualitative Aspekte des Kapitalbedarfs (Kapitalstruktur, Finanzierungsregeln) zu berücksichtigen ( Finanzierungsziele).

Der Kapitalbedarf ist diejenige Menge an Kapital, die die Unternehmung zur Finanzierung des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens benötigt. Es wird zwischen einem Brutto- und einem Nettokapitalbedarf unterschieden. Der Bruttokapitalbedarf umschließt den gesamten Kapitalbedarf ohne Rücksicht auf seine Deckung. Der Nettokapitalbedarf bezeichnet nur den Teil des Kapitalbedarfs, der noch durch die e Finanzplanung gedeckt werden muß. Die Einflußfaktoren des Kapitalbedarfs sind nach Erich Gutenberg die Prozeßanordnung, die Prozeßgeschwindigkeit, die Beschäftigungsschwankungen, die Produktionsprogrammänderungen, die Betriebsgrößenvariation und die Preisniveauschwankungen.

K. ist der von einem Unternehmen im Zuge seiner Investitions und Finanzplanung festgestellte, über den derzeitigen Finanzierungsmittel bestand hinausgehende Finanzbe darf.

 

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