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Kapitalbeschaffung

Als K. bezeichnet man alle Maßnahmen eines Unternehmens zur Beschaffung von Finanzmitteln in Höhe des sich aus dem Finanzplan ergebenden Finanzbedarfs. Da Finanzierungsmittel dem Unternehmen in jeder Vermögensform zufließen können, unterscheidet man die Beschaffung von Finanzierungsmitteln in Form von Zahlungsmitteln, in Form von Finanzaktiva (Forderungen, Beteiligungen) und in Form von Sachvermögen. Nach der Rechtsbeziehung, die zwischen dem Unternehmen und dem die Finanzierungsmittel aufbringenden Finanzier entsteht, unterscheidet man insbesondere die Beschaffung von Eigen und Fremdkapital.

 

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