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Kapitalbeteiligung
Unter K. als einer Ausprägung materieller
Mitarbeiterbeteiligung
(vgl.
Erfolgsbeteiligung
) werden
Kapitaleinlage
n der
Arbeitnehmer
an der arbeitgebenden
Unternehmung
verstanden, die sowohl gesellschaftsrechtlicher (Eigenkapitaleinlagen) als auch schuldrechtlicher Art (Fremdkapitalbeteiligung) sein können. Die in der
Praxis
verbreiteten
Form
en einer
Beteiligung
von
Mitarbeiter
n am
Fremdkapital
der
Unternehmung
sind
Arbeitnehmerdarlehen
und
Schuldverschreibungen
; für
Beteiligungen
am
Eigenkapital
werden bei
Personengesellschaften
die (typische)
Stille Gesellschaft
und bei
Aktiengesellschaften
die
Belegschaftsaktien
bevorzugt.
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Kapitalbeschaffung
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer
Weitere Begriffe :
Sammelzollverfahren bei der Einfuhr
Optionsschein mit Zwangsauslösung
Morbidität
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