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Kapitalbeteiligung

Unter K. als einer Ausprägung materieller Mitarbeiterbeteiligung (vgl. Erfolgsbeteiligung) werden Kapitaleinlagen der Arbeitnehmer an der arbeitgebenden Unternehmung verstanden, die sowohl gesellschaftsrechtlicher (Eigenkapitaleinlagen) als auch schuldrechtlicher Art (Fremdkapitalbeteiligung) sein können. Die in der Praxis verbreiteten Formen einer Beteiligung von Mitarbeitern am Fremdkapital der Unternehmung sind Arbeitnehmerdarlehen und Schuldverschreibungen; für Beteiligungen am Eigenkapital werden bei Personengesellschaften die (typische) Stille Gesellschaft und bei Aktiengesellschaften die Belegschaftsaktien bevorzugt.

 

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