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Kapitalbindung

Entsteht im Zusammenhang mit der Tätigung von Investitionen dadurch, dass ein bestimmter Geldbetrag (z.B. die Anschaffungsauszahlungen) aufgebracht werden muss, um das Investitionsprojekt anzuschaffen. Damit ist der ursprünglich frei verfügbare Geldbetrag nunmehr an das betreffende Projekt gebunden. Das in einem Projekt gebundene Kapital wird jedoch während der Nutzungsdauerschrittweise über die »verdienten« Abschreibungen wieder freigesetzt. Somit entspricht das in einem Investitionsprojekt gebundene Kapital zu Beginn der Nutzungsdauer den Anschaffungsauszahlungen (oder im Falle selbst erstellter Projekte den Herstellungskosten) und hat am Ende der Nutzungsdauer wieder den Wert Null. Da sich die statischen Kalküle der Investitionsrechnung (Investitionsrechnung, statische Kalküle der) stets auf eine repräsentative Durchschnittsperiode beziehen, spielt bei ihrer Anwendung das während der Nutzungsdauer durchschnittlich gebundene Kapital
eine besondere Rolle. Es entspricht (im Falle kontinuierlicher linearer Zeitabschreibung bis auf 0) der Hälfte der Anschaffungsauszahlungen.

Die Kapitalbindung wird bei statischen Investitionsrechnungen über die Größe »durchschnittlich gebundenes Kapital« angenähert. Unterstellt man eine kontinuierliche Abschreibung bzw. Amortisation innerhalb der Gesamtnutzungsdauer T des Investitionsobjekts, so beläuft sich die Kapitalbindung auf durchschnittlich die Hälfte der Anschaffungskosten IJ2). Ist ein Liquidationserlös L am Ende der Projektlebensdauer zu erwarten, so beträgt die durchschnittliche Kapitalbindung: 2r h L. Gibt man die Annahme kontinuierlicher Amortisation auf und terminiert die Rückflüsse jeweils auf das Periodenende entsprechend der Vor name der bilanziellen Abschreibung, so beträgt das durchschnittlich gebun dene Kapital: Bei Gesellschaften sind daran oft Mitbestimmungs oder Mitwirkungsrechte geknüpft. Das Verhältnis der K. zueinander ist meist Maßstab für die Ergebnisverteilung.

 

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