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Kapitalerhaltung

ist ein Unternehmensziel, das verschieden interpretiert werden kann. Der nominellen Kapitalerhaltung liegt der Gedanke zugrunde, daß das eingesetzte nominelle Geldkapital ohne Berücksichtigung von Geldwertschwankungen erhalten werden soll. Die Aufwandsbewertung erfolgt beim Streben nach nomineller Kapitalerhaltung grundsätzlich zu Anschaffungspreisen. Die reale Kapitalerhaltung strebt dagegen eine Sicherung des Unternehmenspotentials unter Berücksichtigung von Geldwertschwankungen an, d.h. Scheingewinne und verluste werden korrigiert. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall zu Wiederbeschaffungspreisen (Substanzerhaltung).

Das der Unternehmung zur Verfügung gestellte Kapital muß nominell beziehungsweise substantiell erhalten werden, indem es zu Anschaffungswerten oder Wiederbeschaffungswerten in der Bilanz bewertet wird.

(engl. maintenance of capital) Unter Kapitalerhaltung versteht man die Verfügung über die Kapitalerträge ohne Rückgriff auf den Kapitalstock (Kapital). Bei langfristiger Auszahlung nur der durchschnittlichen Kapitalerträge
bleibt der Kapitalstock nominell erhalten. Bei 4 Inflation wird sein Wert real jedoch verringert. Man trennt deshalb zwischen nomineller Kapitalerhaltung und realer Kapitalerhaltung. Für die reale Kapitalerhaltung kann langfristig lediglich über die Realzinsen aus dem Kapitalstock verfügt werden. Diese betrugen in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich etwa 3 p. a. Beispiel: Wenn jemand langfristig über einen Betrag von 1 000 000 € verfügen möchte, ohne die reale Kaufkraft des Kapitalstocks anzutasten, so kann er zunächst über ca. 30 000 € verfügen, wenn die Realzinsen auch in Zukunft durchschnittlich 3 % betragen. Den Entnahmebetrag kann er jedes Jahr um 3 % erhöhen. Bei nomineller Kapitalerhaltung kann er über den langfristigen Durchschnittszins von ca. 6 % (Stand 2002), also 60 000 € pro Jahr, verfügen. Die Kaufkraft des Kapitalstocks und auch seiner Entnahme (von immer noch 60 000 €) wird sich in 23 Jahren etwa halbiert haben. Ab dem 24. Jahr stellt er sich schlechter als bei realer Kapitalerhaltung.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Inflation in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und seit der Währungsreform nach dem zweiten Weltkrieg 1948 ist die K. in Deutschland Gegenstand von Diskussionen in Theorie und Praxis. Dies hängt mit Schwankungen einzelner Güterpreise, vor allem aber mit der Problematik zusammen, die sich aus dem sinkenden Geldwert ergibt. In besonderer Weise hat dieser Fragenkomplex seinen Niederschlag in den kapitalerhaltungsorientierten Bilanzkonzeptionen gef und en, jedoch betrifft die K. ganz verschiedene betriebswirtschaftliche Bereiche, auch außerhalb der Bilanztheorien, z. B. Fragen der Ausschüttungs und Reinvestitionspolitik. Offensichtlich ist die Existenz einer Unternehmung davon abhängig, daß das in ihr investierte Kapital dauernd erhalten bleibt. Dies bedeutet die Notwendigkeit einer Thesaurierung finanzieller Mittel in einem Umfang, daß nach Gewinnausschüttung und Steuerzahlungen dem Unternehmen ausreichende Mittel für die Aufrechterhaltung des Betriebsprozesses verbleiben. Die K. kann alternativ als nominelle (Geld) oder reale (materielle) K. aufgefaßt werden, aber auch als Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmung. Ausgangspunkt der Überlegungen zur GeldKapitalerhaltung sind in vielen Fällen die Passiva der Jahresbilanz, da sie die Zusammensetzung des Kapitals verdeutlichen. Im Sinne einer streng nominellen Kapitalerhaltung gilt ohne Rücksicht auf die Geldentwertung der Überschuß der Erträge über die Aufwendungen als Ge winn. Dieser Auffassung der Kapi talerhaltung liegt die Fiktion eines gleichbleibenden Geldwertes (»Mark = Mark«) zugrund e, auch wenn diese Annahme nicht eintrifft. Unter diesen Umständen besteht die Gefahr einer Auszehrung des Kapi tals, weil die Wieder Beschaffung der im Umsatzprozeß eingesetzten Güter infolge des Ausweises von Scheinge winnen (organische Bilanzauffas sungen) nicht möglich ist. Eine weitergehende Auffassung der K. will bei Bestimmung und Bilanz ausweis des Gewinns das Risiko der Geldentwertung zugunsten der Unternehmung berücksichtigen. Hier erfolgt die Annahme gleichbleibenden Geldwerts nicht; die Unternehmung soll gegen Geldwertschwankungen geschützt werden. Dies geschieht durch eine vom Konzept der nominellen K. abweichende Definition des Gewinns. Ziel ist eine Gewinnbestimmung der Art, daß die Unternehmung ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Geldwerts stets über das gleiche reale Kaufkraftvolumen verfügt. Diese Art der Geldkapitalerhaltung wird auch als reale K. bezeichnet. Sie hat ihren Niederschlag besonders in der » kapitalerhaltungsorientierten Bilanzkonzeption unter Berücksichtigung eines Kaufkraftindexes gef und en. Von der Geldkapitalerhaltung unterscheidet man die Sachkapitalerhaltung, auch materielle Kapitalerhaltung bzw. Substanzerhaltung. Ihr Anliegen ist die Erhaltung des unternehmerischen Vermögens der Menge oder der Substanz nach (Substanzerhaltung). Ferner spielen in der Diskussion die Erfolgskapitalerhaltung sowie die Prozeßerhaltung eine Rolle.

 

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