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Kapitalgesellschaften

sind juristische Personen. Die Mitgliedschaft an ihnen ergibt sich lediglich durch die Kapitalbeteiligung, ihre Existenz ist deswegen vom Wechsel der Gesellschafter unabhängig. Das Vermögen steht der Gesellschaft zu, nur dieses haftet den Gläubigern. Eine Mitarbeit der Gesellschafter ist nicht notwendig. Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die RGaA, die ? Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Bergrechtliche Gewerkschaft.

 

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Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Güter, meritorische Cash-Flow-Effekt Brutto-Cash Flow
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