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Kapitalgesellschaften
sind
juristische Personen
. Die
Mitgliedschaft
an ihnen ergibt sich lediglich durch die
Kapitalbeteiligung
, ihre
Existenz
ist deswegen vom
Wechsel
der
Gesellschafter
unabhängig. Das
Vermögen
steht der
Gesellschaft
zu, nur dieses haftet den
Gläubigern
. Eine Mitarbeit der
Gesellschafter
ist nicht notwendig.
Kapitalgesellschaft
en sind die
Aktiengesellschaft
, die RGaA, die ?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
und die
Bergrechtliche Gewerkschaft
.
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Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)
Weitere Begriffe :
Güter, meritorische
Cash-Flow-Effekt
Brutto-Cash Flow
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