Aufgrund des Opportunitätsgedankens und der nachweislich vorhandenen Gegenwartsvorliebe der Wirtschaftssubjekte geht in die Festlegung der geforderten Mindestverzinsung eines Kapitalgebers die Entlohnung seines mit der Kapitalüberlassung einhergehenden Konsumverzichtes ein. Die Preisbestimmung für den Konsumverzicht erfolgt in der Regel mit Hilfe von Marktzinssätzen, da diese als Austauschrelationen zwischen gegenwärtigem Einkommen und zukünftigem Vermögen interpretiert werden können.