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Kapitalseite der Bilanz

Passivseite der Bilanz (Passiva). Sie unterglieder sich in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Sie gibt die Mitelherkunft an. Die Verbindlichkeiten können aus Hypotheken, Darlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung entstehen. Die Passiva entspricht in der Summe der Aktiva, da eine Bilanz ausgeglichen sein muss.

 

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