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Kassakurs
(a) Börsenkurs bei
Kassageschäfte
n (
Einheitskurs
).
(
b
) Preis für eine
Währung
, die innerhalb zweier
Tag
e nach
Geschäftsabschluß
geliefert bzw. beschafft wird
Siehe
Einheitskurs und Kurszusätze
Börsenkurs
für
Umsätze
am
Kassamarkt
.
Kursfeststellung
an der
Wertpapier
- und
Devisenbörse
im Rahmen eines
Kassageschäfte
s. Der Kassakurs wird häufig in
Form
des
Einheitskurs
es ermittelt und - sofern er von einem
Kursmakler
festgestellt worden ist, auch als
amtlicher
Kurs
bezeichnet.
ist der
Kurs
an der
Börse
, der für
Kassageschäfte
gilt.
Beim Kassakurs handelt es sich um den
Börsenkurs
, zu dem gegen Mittag die meisten
Kauf
- und
Verkaufsaufträge
ausgeführt werden können. Vor allem Kleinanlegern garantiert der Kassakurs einen halbwegs fairen
Preis
.
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