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Kaufvertrag
rechtlich
bindende
Vereinbarung
über die
Veräußerung
von
Sache
n oder
Rechte
n,
bedarf
nicht der
Schriftform
. Wenn
Käufer
und
Verkäufer
Privatleute sind, gilt das
Bürgerliche Gesetzbuch
. Wenn einer der
Partner
–
Kaufmann
(einseitiger
Handelskauf
) ist oder wenn beide
Partner
Kaufleute
(zweiseitiger
Handelskauf
) sind, gilt (zusätzlich) das
Handelsgesetzbuch
.
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