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Kaufvertrag

rechtlich bindende Vereinbarung über die Veräußerung von Sachen oder Rechten, bedarf nicht der Schriftform. Wenn Käufer und Verkäufer Privatleute sind, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Wenn einer der Partner ? Kaufmann (einseitiger Handelskauf) ist oder wenn beide Partner Kaufleute (zweiseitiger Handelskauf) sind, gilt (zusätzlich) das Handelsgesetzbuch.

 

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Weitere Begriffe : Analyse, funktionale marktpolitische Kontrolle Abtretung von Spareinlagen
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