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Kaufvertrag

rechtlich bindende Vereinbarung über die Veräußerung von Sachen oder Rechten, bedarf nicht der Schriftform. Wenn Käufer und Verkäufer Privatleute sind, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Wenn einer der PartnerKaufmann (einseitiger Handelskauf) ist oder wenn beide Partner Kaufleute (zweiseitiger Handelskauf) sind, gilt (zusätzlich) das Handelsgesetzbuch.

 

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