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Körperschaftsteuerrückstellung
Die K. dient der
Erfassung
der schwebenden Körperschaftsteuerverbindlichkeit zum
Bilanzstichtag
. Zur
Ermittlung
der
Rückstellung
wird aus dem
Jahresabschluß
unter Berücksichtigung von abweichender
Steuerbilanz
und nichtabzugsfähigen
Ausgaben
das
steuerlich
e
Einkommen
abgeleitet, das voraussichtliche Körperschaftsteuersoll errechnet und hiervon einbehaltene Steuerabzüge (
Quellensteuer
n), anrechnungsfähige inländische und ausländische
Steuern
sowie die bereits geleisteten
Vorauszahlung
en abgesetzt. Bei
Errechnung
der voraussichtlichen
Körperschaftsteuer
sind die nach Feststellung des
Jahresabschlusses
zu beschließenden
Gewinnausschüttung
en, die zur Körperschaftsteuerminderung oder
erhöhung
(=
Herstellung
der
Ausschüttungsbelastung
,
Körperschaftsteuer
) führen, bereits zu berücksichtigen. Bei der»
AG
ist nach
gesetzlich
en oder satzungsmäßigen Rücklagenzuweisungen von einer Vollausschüttung des
Jahresgewinn
s auszugehen. Bei der
GmbH
wird die von der
Geschäftsführung
im Benehmen mit
Vertreter
n der
Gesellschafter
vorgesehene
Dividendenausschüttung
zugrund e gelegt. Änderung der Körperschaftsteuerberechnung wegen abweichender Dividendenbeschlüsse führt nicht zur Änderung der K., sondern wird im Rahmen der
Gewinnverwendung
als zusätzlicher Körperschaftsteueraufwand oder geringerer Körperschaftsteueraufwand ausgewiesen.
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