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Kohlepfennig

Hierbei handelte es sich um eine Abgabe, die für die Finanzierung der Förderung von Steinkohle zum Zwecke ihrer Verstromung eingesetzt wurde. Geleistet wurde die Abgabe von den Elektrizitätsunternehmen und den Eigenerzeugern von Elektroenergie, sie konnte aber auch als Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung auf den Verbraucher abgewälzt werden. Gezahlt wurde sie in den Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes, den das Bundesamt für Wirtschaft verwaltete. Der Kohlepfennig war 1974 eingeführt worden und wurde 1995 abgeschafft.

 

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