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Kommanditaktionär

Bezeichnung für den Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Seine Beteiligung beschränkt sich auf das in Aktien zerlegte Grundkapital der Gesellschaft. Er ist in seinen Rechten den Aktionären einer klassischen Aktiengesellschaft gleichgestellt und haftet nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kommanditaktionäre sind die Aktionäre einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Sie sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital, was auch als Kommanditaktienkapital bezeichnet wird, an der KGaA beteiligt. Sie haften im Gegensatz zu den Komplementären nur mit ihrer Einlage.

 

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