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Kommanditaktionär
Bezeichnung für den
Aktionär
einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien
. Seine
Beteiligung
beschränkt sich auf das in
Aktien
zerlegte
Grundkapital
der
Gesellschaft
. Er ist in seinen
Rechte
n den
Aktionäre
n einer klassischen
Aktiengesellschaft
gleichgestellt und haftet nicht persönlich für die
Verbindlichkeiten
der
Kommanditgesellschaft auf Aktien
.
Kommanditaktionäre
sind die
Aktionäre
einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
. Sie sind mit
Einlagen
auf das in
Aktien
zerlegte
Grundkapital
, was auch als Kommanditaktienkapital bezeichnet wird, an der
KGaA
beteiligt. Sie haften im Gegensatz zu den
Komplementär
en nur mit ihrer
Einlage
.
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