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Kommanditgesellschaft
(
KG
) ist eine -
Personengesellschaft
, in der den
Gläubigern
mindestens ein
Gesellschafter
unbeschränkt (
Komplementär
) und mindestens ein
Gesellschafter
beschränkt (
Kommanditist
) haftet (§§ 161 ff
HGB
). Auch die ^GmbH & Co.
KG
ist eine Kommanditgesellschaft. Ein Sonderfall ist die
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
, die eine
Kapitalgesellschaft
ist und bei der das
Grundkapital
in
Aktien
zerlegt ist. Die
Kommanditist
en erhalten für ihre
Einlage
Aktien
und heißen deshalb auch
Kommanditaktionäre
. §§ 278-290
AktG
.
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Kommanditaktionäre
Kommanditgesellschaft (KG)
Weitere Begriffe :
Kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit (KAPOVAZ)
Produktmerkmal
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