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Kommanditist
Gesellschafter
einer
Kommanditgesellschaft
, dessen
Haftung
auf seine
Einlagen
beschränkt ist, im Unterschied zum
Komplementär
.
Teilhaber
einer
Kommanditgesellschaft
. Er haftet im Gegensatz zum
Komplementär
nur begrenzt auf seine
Einlage
, wobei für die Haftungsbegrenzung die
Eintragung
in das
Handelsregister
maßgebend ist.
Aktionäre
von
Kommanditgesellschaft
en auf
Aktien
werden als
Kommanditaktionäre
bezeichnet.
Der Kommanditist ist der
Gesellschafter
einer
Kommanditgesellschaft (KG)
, der nur beschränkt mit seiner
Einlage
haftet. Er wird auch als Teilhafter bezeichnet. Die
Haftsumme
des Kommanditisten wird in das
Handelsregister
eingetragen.
(engl. limited
partner
) Der Kommanditist ist der
Gesellschafter
(
Gesellschaft
) einer
Kommanditgesellschaft
, der im Gegensatz zum
Komplementär
lediglich mit einer bestimmten Vermögenseinlage für die
Verbindlichkeiten
der
Gesellschaft
haftet. Die
Beteiligung
des Kommanditisten sieht in der Regel so aus, dass der
Gesellschaft
finanzielle
Einlagen
zur
Verfügung
gestellt werden, ein persönlicher
Arbeitseinsatz
aber nicht erfolgt. Dementsprechend ist der Kommanditist sowohl von der
Geschäftsführung
als auch von der
Vertretung der Gesellschaft
ausgeschlossen; ihm steht lediglich ein Kontrollrecht zu. Im
Gesellschaftsvertrag
können jedoch hiervon abweichende
Regelung
en getroffen werden.
Kommanditgesellschaft
Personengesellschaft
Der K. ist ein nur begrenzt auf seine
Einlage
haftender
Teilhaber
einer
Kommanditgesellschaft
. Für Haf tungsbegrenzung ist
Eintragung
im
Handelsregister
maßgebend. Im Zweifel unbeschränkte
Haftung
bei
Geschäftsaufnahme
vor
Eintragung
. Soweit
Einlage
nicht erbracht oder zurückgezahlt, haftet der K. unmit telbar den Gesellschaftsgläubigern.
Kommanditaktionäre
sind die Inha ber von
Aktien
an einer Kommandit
gesellschaft
auf
Aktien
. Sie stehen mit ihren
Rechte
n weitgehend den Aktio nären gleich.
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