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Kommunalobligation

Kommunalobligationen (Öffentliche Pfandbriefe) sind festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zur Finanzierung von Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts emittiert werden. Dem Gläubiger der Kommunalobligation haftet neben der Dekkungsmasse in Form der Kommunaldarlehen das gesamte sonstige Vermögen des Realkreditinstituts. Bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten existiert zusätzlich die Gewährträgerhaftung.

(Kommunalschuldverschreibung) Schuldverschreibung, die wie der Pfandbrief von Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten emittiert wird. Aus den Emissionserlösen erhalten die öffentlichen Körperschaften Darlehen
. Möglich ist auch eine Darlehensvergabe an andere Darlehensnehmer (kommunalverbürgte Kredite). Durch die Deckung der Kommunalobligation mit Kommunaldarlehen, deren Verzinsung und Tilgung aus der Steuerkraft der Kommunen gewährleistet wird, gelten Kommunalobligationen als ebenso sicher wie Pfandbriefe, obwohl im allgemeinen keine grundpfandrechtliche Sicherheit dahinter steht. Kommunalobligationen sind nicht zu verwechseln mit Kommunalanleihen.

Frühere Bezeichnung für die heute unter dem Namen öffentliche Pfandbriefe ausgegebenen Schuldverschreibungen der Realkreditinstitute.

 

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