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Kompaßprinzip
Das Kompaßprinzip besagt, daß zwar ein Entscheidungskonzept für den gesamten Planungszeitraum erarbeitet wird, ein Aktionsprogramm jedoch nur insoweit als verbindlich erklärt und umgesetzt werden darf, als dies unbedingt notwendig ist. Dadurch soll die Flexibilität des Entscheidungsprozesses gewährleistet werden.
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