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Komplementärgüter

Begriff:
Komplementärgüter sind solche Güter, die bei Produktion oder Verbrauch
sinnvollerweise zusammen eingesetzt werden (komplementär = ergän-
zend); die Verwendung des einen Gutes (Briefpapier) bedingt die Verwen-
dung des anderen (Briefumschläge).

Steigt der Absatz des einen Gutes (Schuhe), so steigt auch der Absatz
des anderen (Schuhputzmittel).

Gegensatz:
Substitutionsgüter können sich wechselseitig ersetzen.

Komplementärgüter sind Güter, die sich bei der Verwendung zwangsläufig bedingen, so daß sich beide im Absatz ergänzen und gegenseitig fördern (z.B. Pfeife und Tabak, Videogerät und Kassette). Die preispolitischen Wirkungen zwischen zwei Komplementärgütern sind einander gleichgerichtet. Das bedeutet, daß die Kreuzpreiselastizität negativ ist. Steigt (sinkt) der Preis eines Komplementärgutes, so wird nicht nur die Absatzmenge diesen einen Gutes geringer (größer), sondern auch die Absatzmenge des anderen Gutes sinkt (steigt). Dies wird auch als Partizipationseffekt bezeichnet.

Gegensatz: Substitutionsgüter

 

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Weitere Begriffe : Nebenkosten Entstrickung Arbeitsmarktderegulierung und -reregulierung
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