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Z
Konsortium
Gelegenheitsgesellschaft
(-
Gesellschaft
) des
bürgerlichen Rechts
zur
Durchführung
einer gemeinsamen
Aufgabe
, deren Bewältigung für einen Einzelnen nur bedingt oder gar nicht möglich ist,
z
.
B
.
Bankenkonsortium
zur
Durchführung
einer
Emission
von
Wertpapiere
n.
bei
Bedarf
gegründeter
Zusammenschluß
von
Unternehmen
zu einer
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
(§ 705 BGB), wie
z
.
B
. das
Bankenkonsortium
und dessen häufigste Erscheinung, das
Emissionskonsortium
. Das Konsortium ist eine
Außengesellschaft
. Die
Vertretung
gegenüber Dritten erfolgt durch einen zur
Geschäftsführung
berufenen Konsorten.
Basis
des
Konsortiums
ist ein formfreier
Konsortialvertrag
. Das Konsortium wird i. d.
R
. mit der
Erreichung
des gesetzten
Ziel
s aufgelöst.
Konsortium ist die vorübergehende Vereinigung von
Unternehmungen
zur
Durchführung
bestimmter
Geschäfte
.
Dabei geht es häufig um den
Zusammenschluß
von
Kreditinstituten
zur
Durchführung
größerer
Finanzierungen
.
Ein auf vertraglicher
Basis
(
Konsortialvertrag
) bestehender Unternehmenszusammenschluß, der zur
Durchführung
bestimmter
Aufgabe
n gebildet wird, und sich nach Vollendung der
Aufgabe
n wieder auflöst. Die
beteiligten
Unternehmen
verbleiben
rechtlich
und
wirtschaftlich
selbstständig. Formal handelt es sich meist um eine
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
, die nach
außen
hin als
Gelegenheitsgesellschaft
auftritt. Wichtige
Form
en sind das
Bankenkonsortium
und das Industriekonsortium. Letzteres kann
z
.
B
. die Risikoverteilung bei der Übernahme von Großaufträgen (
z
.
B
. in der Baubranche) als
Ziel
haben
. Bankenkonsortien treten häufig als Emissionskonsortien auf, deren
Aufgabe
es ist, bei der Neu- oder Erstausgabe von
Aktien
diese beim
Publikum
unterzubringen.
Konsortium ist ein vorübergehender Unternehmungszusammenschluß in der
Rechtsform
der
GbR
gemäß §§ 705 ff. BGB zur
Durchführung
eines bestimmten
Geschäfte
s. Es wird auch als
Gelegenheitsgesellschaft
bezeichnet. Nach
Abschluß
des
Geschäfte
s wird das Konsortium wieder aufgelöst. Das Konsortium ist häufig bei
Banken
als
Emissionskonsortium
oder
Kreditkonsortium
anzutreffen.
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