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Konsulatsfaktura

Konsulatsfaktura heißt ein Dokument, in dem ein Konsulat bestätigt, dass der Betrag einer Rechnung (Faktura) mit dem Handelswert der Ware übereinstimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Ware bei der Einfuhr mit ihrem vollen Wert verzollt wird.

Consular Invoice, Facture Consulaire
vorgeschriebene Rechnungen für die Versendung von Gütern nach bestimmten Ländern mit Beschreibungen der jeweiligen Güter, Klassifizierungen nach den Bestimmungen des jeweiligen Einfuhrlandes sowie mit Angaben über Einzelgewichte und den Verkaufspreis in Übereinstimmung mit den Handelsrechnungen. Konsulatsfakturen sind auf einem vorgeschriebenen Formular in der von dem Käuferland vorgeschriebenen Sprache zu erstellen und dem Konsulat des Käuferlandes zur Beglaubigung einzureichen. Es empfiehlt sich, bei der Ausfertigung der Formulare die von dem jeweiligen Bestimmungsland erlassenen Vorschriften genau zu beachten.

ist eine Rechnung, die zur Ermittlung des Zolls beim Import dient. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer und vom zuständigen ausländischen Konsulat beglaubigt. Zusammen mit der Handelsfaktura, dem Ursprungszeugnis, dem Konnossement und der Einführlizenz gehört sie zu den Zollpapieren und wird mit ihnen bei Einführ ins Bestimmungsland eingereicht.

 

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