A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Konten
Konten spielen i n der
Buchführung
eines
Unternehmen
s eine erhebliche
Rolle
. Ein
Konto
kann
man
als eine zweiseitige Verrechnungsstelle
verstehen
, die in
T
-
Form
aufgemacht ist. Die linke Seite eines
Konto
s in der
Buchführung
nennt sich „
Soll
", die
rechte
Seite „
Haben
". Die Konten in der
Buchführung
dienen dazu, sämtliche
Geschäftsvorfälle
in einem
Unternehmen
aufzuzeichnen. Beispiel: Am 1.1. im Jahr 1 hat die Huber
AG
nur eine
Forderung
, nämlich die an den Geschäftspartner Klaus Meier, in Höhe von 10.000 € (1). Am 13. 1. im Jahr 1 verkauft Huber
Waren
an Müller für 5.800 €. Müller will seine
Rechnung
in 60
Tag
en bezahlen. Es entsteht also aus Hubers Sicht eine
Forderung
von 5.800 € (2). Am 14. 1.
bezahlt
Klaus Meier vereinbarungsgemäß die Hälfte seiner
Schuld
an Huber durch Banküberweisung (3). Und so erscheinen die
Geschäftsvorfälle
auf dem
Konto
„
Forderungen
" der Huber
AG
:
Man
unterscheidet in der
Buchführung
verschiedene
Form
en von Konten: das
Bestandskonto
: Hier werden sämtliche
Bestände
erfasst, die in der
Bilanz
erscheinen –
z
.
B
.:
Konto
„
Forderungen
". O das
Erfolgskonto
: In diesen Konten werden
Aufwendungen
und
Erträge
erfasst. das gemischte
Konto
: Diese Konten sind Mischformen von Bestands- und
Erfolgskonten
(
z
.
B
. das ungeteilte
Warenkonto
, auf dem die Wareneinkäufe zu
Anschaffungskosten
und die
Warenverkäufe
zu
Verkaufspreis
en gebucht werden).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kontaktzahlen
Kontenart
Weitere Begriffe :
Produkt-/Markt-/Technologiekombination
American Depositary Receipts (ADRs)
Kreditwesengesetz
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum