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Konvertibilität

Berechtigung, jederzeit inländische in ausländische Währung und umgekehrt zum Zweck einmaliger oder laufender Transaktionen umzutauschen sowie Guthaben in beliebiger ausländischer Währung zu halten.
Volle Konvertibilität ist gegeben, wenn jede Person berechtigt ist, jede beliebige Währung gegen eine andere zu tauschen, zu transferieren oder als Guthaben zu halten. Eingeschränkte Konvertibilität liegt vor, wenn entweder der zur Konvertibilität ermächtigte Personenkreis eingeschränkt ist (z. B. nur Exporteure und Importeure oder nur Inländer oder nur Ausländer), oder/und die Konvertibilität sich auf bestimmte Transaktionen beschränkt oder/und Guthaben in ausländischer Währung nicht gehalten werden dürfen.
Möglichkeit, eine Währung in andere Währungen umzutauschen und über diesen Devisenbestand (Devisen) dann frei zu verfügen. Man unterscheidet zwischen voller und beschränkter Konvertibilität. Letztere ist dabei üblicherweise personenbezogen unterteilt in Ausländer- und Inländerkonvertibilität. Eine Währung besitzt Inländerkonvertibilität (Ausländerkonvertibilität), wenn sie von Inländern (Ausländern) beliebig gegen andere Währungen getauscht werden kann.


(engl. convertibility) Die Währung eines Landes ist dann frei konvertibel (von lat. convertere = umwandeln), wenn die Möglichkeit besteht, diese Währung jederzeit und in jeder Menge zum jeweiligen Wechselkurs in fremde Währungen (Devisen
, Sorten) umzutauschen. Im Gegensatz zur freien Austauschbarkeit einer Währung erfolgt bei Devisenbewirtschaftung bzw. Devisenzwangswirtschaft eine staatliche Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (Bestandteil einer Planwirtschaft). In einer Marktwirtschaft ist sie Zeichen einer (zeitweiligen) Krisensituation. In der Bundesrepublik Deutschland bestand nach dem 2. Weltkrieg durch Besatzungsrecht Devisenbewirtschaftung, deren Bestimmungen durch das Außenwirtschaftsgesetz von 1961 endgültig aufgehoben wurden.

bedeutet die Möglichkeit zum uneingeschränkten Umtausch von Währungen. Eine Währung ist dann konvertibel, wenn ausländische Währungsbestände im Inland jederzeit in Devisen oder Gold eingetauscht werden können und die Inlandswährung jederzeit gegen Devisen eingewechselt werden kann.
Die volle Konvertibilität der DEM für In- und Ausländer besteht seit 1958. Die Währungen der meisten EU-Mitgliedstaaten (Europäische Union (EU)) sind ebenfalls voll konvertierbar.

 

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